Förderung der Kulturstiftung

Die Kulturstiftung fördert überregional bedeutsame Projekte von herausragender Qualität mit einem deutlichen inhaltlichen Profil. Das gilt auch für Vorhaben, die im Themenspektrum der Industriekultur angesiedelt sind. Dazu gehören beispielsweise mit der Industriekultur verbundene Orte und Einrichtungen, aber auch neue künstlerische Formate und Praktiken, die Zukunftsfragen industrieller Arbeit berühren und auf vorbildliche Weise mit Blick auf die Zukunft erlebbar machen. Unterstützt werden insbesondere Projekte und Vernetzungsmaßnahmen, die innerhalb der verschiedenen Handlungsfelder der Industriekultur nachhaltig wirksam werden.

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Kulturstiftung, beraten von einem Fachbeirat.

 

 Gefördert werden vor allem Projekte, die

  • die Orte des Industriezeitalters sowie industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen,
  • Bauten der Industriekultur beispielhaft beleben,
  • das industriekulturelle Erbe (Technik, Architektur, Infrastruktur, Lebensweisen, Migration) mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und/oder beteiligungsorientiert vermitteln,
  • die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und damit die Industriekultur für aktuelle Debatten, Zukunftsfragen und Experimente öffnen,
  • Orte der Industriekultur zu Foren der Zukunft werden lassen, wo die Arbeits-, Technik- und Lebenswelt von gestern als Impuls für heute und morgen genutzt werden kann
  • Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen,
  • der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen.

 

Förderfähige Formate sind unter anderem:

  • Ausstellungen zu Industriegeschichte, Industriedesign oder Industriekultur
  • die Entwicklung neuer (Vermittlungs-)Module für bereits bestehende industriekulturelle Ausstellungen
  • kulturell-künstlerische Einzelvorhaben sowie Kunst- und Kulturfestivals, die Orte der Industriekultur beleben, bespielen und neu interpretieren, vermitteln sowie auf neue Weise im Bewusstsein der Bevölkerung verankern.
  • Entwicklung und öffentliche Präsentation von Dokumentar- und Kurzfilmen, Installationen, Performances, Kompositionen, Podcasts etc., die sich mit Orten, Gegenständen, Zeugnissen, Biografien etc. der Industriemoderne auseinandersetzen.
  • Entwicklung und Präsentation von künstlerischen Vorhaben, die Techniken und Maschinen der Industriemoderne auf experimentelle Weise nutzen
  • Themenparcours oder ähnliche Formate, die Orte der Industriekultur erlebbar machen
  • Projekte, die Menschen dazu einladen, sich ergebnisoffen mit Orten, Gegenständen, Zeugnissen, Biografien der Industriemoderne auseinanderzusetzen und dabei Gegenwarts- und Zukunftsfragen in den Blick nehmen
  • Publikationen können gefördert werden, wenn diese Industriekultur nicht nur dokumentieren und vermitteln, sondern mit Gegenwarts- und Zukunftsthemen verbinden

 

Bei der Entwicklung und Beantragung von Projekten bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Nutzen Sie unsere halbjährlich stattfindenden Informationsveranstaltungen oder nehmen Sie unsere persönliche Beratung in Anspruch und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns. Daneben helfen wir Ihnen, geeignete Kooperationspartner für die Umsetzung Ihrer Ideen zu finden und vermitteln Ihnen Kontakte zu:

• Netzwerkpartnern

• Förderern der öffentlichen Hand (Kulturräume, Kommunen, Bundesministerien, EU-Programme)

• Institutionen des Dritten Sektors (Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Körperschaften)

• Sächsischen Wirtschaftsunternehmen

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineformular. Es steht circa sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung.

Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die in der 1. Jahreshälfte des Folgejahres realisiert werden sollen, endet am 1. September um 23.59 Uhr. Für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem 1. März um 23.59 Uhr des gleichen Jahres. 

Im Bereich der Industriekultur können ggf. auch mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben zur Förderung beantragt werden. Der Eigenanteil sollte mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben betragen.

Hier geht es zum Antragsformular.

Weitere Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.

Darüber hinaus reichende Informationen zum Thema Antragstellung und Förderung hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in ihrer digitalen Förderfibel zusammengestellt. Hier wird erklärt, welche Stationen ein Projektantrag im Verlauf des Förderverfahrens von Anfang bis Ende durchläuft. Die Hinweise zum Online-Antrag navigieren Antragsteller und Antragstellerinnen sicher durch das Antragsformular der Projektförderung. FAQs versammeln häufig gestellte Fragen und das Glossar macht mit dem allgemeinen Fördervokabular vertraut.

Die Förderrichtlinie definiert den Gegenstand der Zuwendung und legt fest, wer als Zuwendungsempfänger in Frage kommt.

 

Zusammensetzung des Fachbeirats Industriekultur

Prof. Dr. Helmuth Albrecht, TU Bergakademie Freiberg, Lehrstuhl für Technikgeschichte und Industriearchäologie

Dr. Oliver Brehm, Museumsleiter Sächsisches Industriemuseum Chemnitz

Eva Howitz, Designerin, Inhaberin der Modemarke howitzweissbach, Dozentin für Modegestaltung und -theorie, Leipzig

Danilo Kuscher, Vorstandsvorsitzender des Kühlhaus e.V., Görlitz

Dr. Susanne Richter, Stiftung Werkstattmuseum für Druckkunst, Direktorin, Leipzig

 

Die Projekte werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

 

Downloads

  • Hinweise_an_die_Zuwendungsempfaenger_der_Kulturstiftung_Stand_22.11.2021.pdf Download 357 KB