Sächsisches Staatsarchiv, Staatsarchiv Chemnitz
© Sächsisches Staatsarchiv

Staatsarchiv Chemnitz

Sächsisches Staatsarchiv
Elsasser Str. 8
09120 Chemnitz
Telefon: 0371/91199-210
Fax: 0371/91199-209
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Öffnungszeiten

Di, Do 8:30 bis 16:00Uhr und Mi 8:30 bis 18:00 Uhr.
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Das Sächsische Staatsarchiv ist für die Überlieferung großer Teile der sächsischen Wirtschaft bis 1990 zuständig, wie auch für das Archivgut der Behörden, die staatlicherseits mit Wirtschaftsfragen befasst waren.

Etwa 90 % aller Archivunterlagen sächsischer Unternehmen aus der Zeit vor 1990, wirtschaftsleitender Einrichtungen und der Wirtschaftsaufsichtsbehörden werden von den örtlichen Abteilungen des Sächsischen Staatsarchivs verwahrt:

Hauptstaatsarchiv Dresden – Abteilung 2

Staatsarchiv Leipzig – Abteilung 3

Staatsarchiv Chemnitz – Abteilung 4

Bergarchiv Freiberg – Abteilung 5

Staatsfilialarchiv Bautzen – im Archivverbund Bautzen

Dieses Archivgut dokumentiert im Wesentlichen die für die hiesige Industriekultur prägenden Aspekte der sächsischen Wirtschaftsgeschichte. Sie beginnen mit der Herausbildung von Handel und Gewerbe in den mittelalterlichen Städten des meißnisch-sächsischen Raumes, führen über die wirtschaftlichen Entwicklungen der Frühen Neuzeit bis hin zur Industrialisierung und der vollen Herausbildung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert sowie den großen Strukturänderungen am Ende des 20. Jahrhunderts. Eine Besonderheit bildet die achthundertjährige Geschichte des sächsischen Berg- und Hüttenwesens, die archivalisch ebenfalls seit dem Mittelalter nachweisbar und seit dem Spätmittelalter auch umfassend nachvollziehbar ist.

Über die archivalische Überlieferung ist die gewerbliche und industrielle Entwicklung fassbar. Darüber hinaus lassen sich die vielfältigen Einflüsse und Auswirkungen dieser Entwicklung auf alle gesellschaftlichen Bereiche des Landes nachzeichnen.

Zu diesem Archivgut zählen alle Formen von historischen Informationen, so die Schriftzeugnisse in Form von Urkunden, Amtsbüchern und Akten, wie auch Bildzeugnisse, insbesondere Fotografien, Gemälde und Zeichnungen, Pläne und Risse, Dokumentar- und Werbefilme sowie Tonaufzeichnungen.

Diese archivalische Überlieferung bildet die wesentliche Grundlage für die Erforschung der Industriekultur Sachsens. Darüber hinaus ist das Archivgut auch unverzichtbar für die Vermittlung des industriekulturellen Erbes. Neben baulichen und Sachzeugen sind auch die archivalischen Zeugnisse Lehr- und Anschauungsmaterialien, die dieses Erbe eindrücklich und nachvollziehbar einer breiten Öffentlichkeit nahe bringen können.

Das Sächsische Staatsarchiv leistet seinen Beitrag für die Wahrung und Pflege des industriellen Erbes Sachsens, indem es die archivalische Überlieferung sächsischer Unternehmen (bis 1990) sowie der wirtschaftsleitenden Einrichtungen und der Wirtschaftsaufsichtsbehörden sicher verwahrt, für künftige Generationen erhält und für die Wissenschaft und Forschung, die Behörden, die Wirtschaft, aber auch für die Gesellschaft insgesamt nutzbar macht.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, das Archivgut des Sächsischen Staatsarchivs nach dem Sächsischen Archivgesetz zu nutzen. Das Archivgut steht für die Erforschung der sächsischen Industriekultur sowie die Vermittlung des industriekulturellen Erbes als Anschauungsmaterial z. B. für Ausstellungen und für Veröffentlichungsabbildungen zur Verfügung.