Gläserne Manufaktur Dresden
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Architektenkammer Sachsen

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Vorrangige Aufgabe der Architektenkammer ist es, "das Bauwesen, insbesondere die Baukultur, die Baukunst, den Städtebau und die Landschaftsgestaltung zu pflegen, zu fördern und wirksam zu unterstützen", "die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern" und die Erfüllung der im Gesetz festgeschriebenen Berufspflichten zu überwachen.

Für spezifische und für den Architektenberuf typische Sachgebiete führt die Architektenkammer eine Liste von Sachverständigen. Sie wirkt mit bei der Bestellung von öffentlich vereidigten Sachverständigen.

Die Kammer nimmt zu wichtigen Fragen der Entwicklung von Planungs- und Baukultur Stellung. Sie vertritt den Berufsstand besonders in ihrer Mitwirkung bei Gesetzen und Verordnungen, die als Grundlagen die Berufsausübung von Architekten und die Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt betreffen.

Ein entscheidendes Instrument zur "Förderung der Baukultur" ist der Architektenwettbewerb. Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens dienen dazu, durch ein vielfältiges Angebot konkurrierender Ideen und Vorschläge gute Lösungen und geeignete Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner als Partner für die gestellte Aufgabe zu finden. Der Wettbewerb bietet dem Auslober ein geeignetes Instrument zur qualifizierten Entscheidungsfindung aufgrund alternativer Lösungsvorschläge. Das Wettbewerbsergebnis wird durch ein transparentes, demokratisch geregeltes Verfahren ohne sachfremde Einflüsse ermittelt. Es ermöglicht dem Auslober unter finanziell günstigen Bedingungen das Auffinden geeigneter Problemlösungen und kann zeitraubende und kostspielige Umwege oder gar Fehlentscheidungen vermeiden helfen.

Maßgebliche Kriterien freiberuflicher Tätigkeit sind für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ebenso wie bei anderen Freiberuflern die selbständige, persönliche Erbringung vornehmlich geistiger, im allgemeinen auf qualifizierter Ausbildung beruhender Leistungen, die gekennzeichnet sind einerseits durch eine besondere Bindung an die Belange des Gemeinwohls, andererseits durch die eigenverantwortliche und unabhängige Stellung des Freiberuflers als Sachwalter der Interessen seines Auftraggebers.

Architektengesetz und Architektenkammer schaffen die Grundlagen für diese besondere Qualität freiberuflicher Architektentätigkeit.